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AKTUELL
im Zuge des Inkrafttretens der Liste der Praxisbesonderheiten und der Liste der Diagnosen für
„Langfristverordnungen“ wird künftig die Angabe von ICD-10-Codes auf dem Rezept gefordert.
Die deswegen notwendige Änderung des Verordnungsmusters 13 bleibt dabei nicht ohne Auswirkung
auf die maschinenlesbare Abrechnung der Physiotherapeuten.
Nähere Informationen zu den ICD-10 Codes finden Sie Im Internet z.B. unter folgendem Link:
Neu: ICD-10 - Kodierung auf Rezepte (für Selbstabrechner)
Bitte beachten Sie, dass die Checkliste und die Änderungen des Rahmenvertrags für alle Verordnungen
gelten, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2013 stattfindet. Sie findet keine Anwendung für Ihre
bereits schon erfolgten Abrechnungen.
Informationen zum aktuellen Rahmenvertrag und der Checkliste finden Sie Im Internet z.B. unter folgendem Link:
RVO: Änderung des Rahmenvertrags ab 01.08.2013 und Checkliste für Verordnungen
Ab dem 1. Januar 2014 gibt es dafür eine bundesweit zentrale Prüfstelle.
Die easy! Präventionskursdatenbank wird mit den Datenbeständen kooperierender Krankenkassen
zusammengeführt und damit in die Zentrale Prüfstelle Prävention integriert.
oder
Das Prüfverfahren für Präventionskurse wird vereinfacht !
Rundschreiben ab sofort Per E-Mail !!!
Ich möchte alle Mitglieder darüber informieren, dass ab sofort aus Kosten- und Umweltgründen die Rundschreiben
ausschließlich per E-Mail versendet werden.
Ich möchte daher alle bitten, vielleicht doch mal regelmäßiger E-Mails zu lesen!
Im Zuge dessen möchte ich auch alle bitten, der Geschäftsstelle Ihre genauen E-Mail Adressen noch einmal mitzuteilen.
Bei Fragen hierzu melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle!
Fortbildung: Bei Interesse bitte melden!
Referent/In:
Fortbildungspunkte (FP):
Kursgebühr:
Kursort:
Termin:
Uhrzeit:
Wir organisieren für Sie gerne weitere Kurse, sollten sich aber zu wenig interessenten melden,
bitten wir um Verständnis, wenn diese Fortbildungen nicht stattfinden können!!!
Wer Interesse an folgenden Fortbildungen hat, bitte in der Geschäftsstelle melden.
1. Kinesiologisches Taping
2. Erste - Hilfe - Kurs
Imagefilm: Vulkanit Fango-Film zum Download bereit !
Der Werbefilm für das Vulkanit Fango ist endlich fertig und bereit zum Download.
Wer sich den Film runterladen will braucht etwas Geduld, da die Datei über 400 MB groß ist.
Um den Download zu starten, klicken Sie bitte HIER!
Bei Fragen hierzu melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle!
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Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es mit Beginn des neuen Jahres einige Neuerungen.
So wird beim langfristigen Heilmittelbedarf das Genehmigungsverfahren einfacher. Was sich alles ändert,
stellt die KBV in einer Praxisinformation vor. Zudem steht die Diagnoseliste für 2017 bereit.
Die neue Praxisinformation zur Heilmittelverordnung inklusive der zusammenfassenden Diagnoseliste zum
langfristigen Heilmittelbedarf und besonderen Verordnungsbedarf können Praxen hier herunterladen.
Gültig ab dem 01.01.2017
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung!
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Am 25. Mai wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Was das für Sie in Ihrer
Praxis bedeutet und wie Sie Strafen und Abmahnungen vermeiden können, haben wir anhand der verschiedenen
Informationsblätter zusammengestellt, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben:
Download zur Datenschutzerklärung Stichtag: 25.05.2018
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Mit Einführung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) hat der Gesetzgeber u. a. die Bearbeitung der
Zulassungen neu geregelt. Ab dem 01.09.2019 wird die Entscheidung über die Zulassung bzw. Abrechnungs-
berechtigung nur noch von einer Stelle pro Bundesland getroffen, die mit Wirkung für alle Krankenkassen gilt.
Für das Bundesland Bayern wurde hierzu die „Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Bayern“ (kurz: ARGE) gegründet.
Der große Vorteil für Sie: Sie haben Ihre Unterlagen nur noch bei einer Stelle einzureichen!
Bitte richten Sie Ihre Anträge und Anfragen zur Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung, unter
Angabe des Institutionskennzeichens, entsprechend Ihres Praxissitzes ab dem 01.09.2019 an:
ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN
c/o AOK Bayern DLZ Heilmittel • Wackersdorfer Str. 36 • 92421 Schwandorf
Tel. 09431 210 222 Fax: 09431 210 3114
E-Mail-Adresse: niederbayern@heilmittelzulassung.by.de
KASSENZULASSUNG NEU GEREGELT!!!
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