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Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Der GKV-Spitzenverband hat mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß § 84 Abs. 8 SGB V
eine Vereinbarung über bundesweite Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln
abgeschlossen:
Das Inkrafttreten dieser Vereinbarung zum 01.01.2013 machte folgende redaktionelle Änderung
der Technischen Anlage 1 in den Versionen 8 und 9 zum 01.01.2013 erforderlich:
Im Sammelgruppenschlüssel B (Heilmittel) muss im Segment DIA (Diagnosen) die Erläuterung des
Feldes "Diagnosenschlüssel" dahingehend präzisiert werden, dass der ICD-10-GM-Code zwingend
zu übermitteln ist, falls dieser auf der Verordnung aufgebracht ist.
Aus Gründen der Einheitlichkeit haben wir die entsprechende Präzisierung in allen
Sammelgruppenschlüsseln vorgenommen, in denen Diagnosen übermittelt werden.
Wir bitten um die Berücksichtigung dieses Sachverhalts bei der elektronischen Abrechnung der
Ihnen angeschlossenen Leistungserbringer mit den Gesetzlichen Krankenkassen.
Falls Sie in Ihrer Leistungserbringerorganisation nicht der korrekte Ansprechpartner für den
Datenaustausch mit den Gesetzlichen Krankenkassen sind, oder falls diese Nachricht Sie über eine
allgemeine Kontaktadresse erreicht, bitten wir Sie, uns den oder die korrekten Ansprechpartner in
Ihrer Organisation zu nennen.
Darüber hinaus bitten wir um die Weiterleitung dieser Information an alle relevanten beteiligten
Stellen wie z.B. Softwarehersteller, Rechenzentren, Dienstleister.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Trumpfheller
GKV-Spitzenvberband