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Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum 11.05.2019 ist die
Zuständigkeit über den Abschluss der Versorgungsverträge für die einzelnen Heilmittelbereiche nach § 125
SGB V einschließlich der Vergütungen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den
Ersatzkassen auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen übergegangen. Nachfolgend finden Sie
die aktuell gültigen Vergütungsvereinbarungen.
Service
Bundeseinheitliche Preise ab 01.12.2021 (VDEK, LKK, AOK…usw)
Vergütungslisten der GKV, PKV, RVO, VDEK, BGW, Beihilfesätze, Kurortspezifische Preislisten
Neue Preise bei der Postbeamtenkrankenkasse ab 01.12.2021
Für die Behandlung von Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse gelten ab dem 01.12.2021
die in der Liste aufgeführten Höchstpreise für medizinischen Badebetriebe, krankengymnastischen
Einrichtungen und gesondert für Kurbetriebe.
Die neuen Preise können ab der ersten Behandlung, die nach dem 01.12.2021 stattfindet,
rückwirkend abgerechnet werden!
Aktuelle Preisliste für kurortspezifische Leistungen ab dem 01.04.2021
Rahmenvertrag bzw. Preise über die Leistungserbringung von individuellen Maßnahmen der
Gesundheitsförderung, Kompaktkuren bzw. kurortspezifischen Heilmitteln im Rahmen
von genehmigten ambulanten Vorsorgeleistungen nach
§ 23 Abs. 2 SGB V vom 26.07.1990 in der Fassung vom 03.02.2012 (gültig ab 01.04.2021)
Beihilfefähige Höchstbeträge des Bundes für Heilbehandlungen
die Beihilfefähigkeit von Heilmitteln ist in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in § 23 in Verbindung
mit Anlage 9 und 10 geregelt. Ab dem 01.01.2022 gelten neue beihilfefähige Höchstbeträge.
Diese liegen in der Vergütungsliste zum download bereit!
Aktuelle Preisliste für die Berufsgenossenschaften ab dem 01.12.2021
Für die Behandlung von Versicherten der DGUV gelten ab dem 01.12.2021 die in der Liste
aufgeführten Höchstpreise für medizinischen Badebetrieben und krankengymnastischen
Einrichtungen. Die Preise sind abrechenbar, wenn der erste Behandlungstermin einer Verordnung
nach dem 30.11.2021 liegt.